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Anerkennung

Aufenthaltserlaubnis

Einen Tag nach dem Geburtstag, am 18. Februar 1953, werden Hans und Christel Nieske im Notaufnahmeverfahren als politische Flüchtlinge anerkannt. Der Aufnahmeausschuss begründet seine Entscheidung wie folgt:  

„Der Antragsteller ist Landwirt von Beruf und bewirtschaftete einen rd. 29 ha großen Pachtbetrieb. Er konnte glaubhaft machen, durch überhöhte angesetzte Sollforderungen in eine Bedrängnis im Sinne des Notaufnahmegesetzes geraten zu sein. Der Aufnahmeausschuss billigt deshalb dem Antragsteller die Notaufnahme aus zwingenden Gründen zu.“

Als anerkannte DDR-Flüchtlinge werden die Nieskes einem Bundesland zugewiesen und aus West-Berlin ausgeflogen. Ihr Zielort: Rheinland-Pfalz.

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